RA Lepscheew ist als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen und hauptsächlich als Strafverteidiger tätig. Er ist berechtigt, bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und in Strafsachen auch beim Bundesgerichtshof aufzutreten und vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts kompetent, zuverlässig und engagiert.
Sein ausgezeichnetes Judiz und die genaue Aktenkenntnis ermöglichen es ihm den Verfahrensgang sachgerecht einzuschätzen und auf das bestmögliche Ergebnis hinzuwirken. Durch die Spezialisierung auf das Gebiet des Strafrechts, sowie durch den volle Einsatz für den Mandanten, erzielt er bestmögliche Ergebnisse.
Der Ausgangspunkt einer Strafverteidigung
ist es zunächst zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird, auf welchen Beweismitteln der Tatvorwurf beruht und wie handfest diese Beweise sind. Ein genaues Aktenstudium ist hierfür in den meisten Fällen unerlässlich. Ein rechtzeitiges und geschicktes Taktieren ermöglicht es, unter bestimmten Umständen, noch vor der Anklageerhebung, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Eine Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft und/oder Gericht ist manchmal unvermeidbar. Das Anstreben einer gerichtlichen Auseinandersetzung um jeden Preis, ist jedoch nicht das Ziel einer Strafverteidigung. Unter der Beachtung der Sach- und Rechtslage gilt es genau abzuwägen, wo eine Einigung der sinnvolle Weg und wo ein Freispruch kompromisslos anzusteuern ist.
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